Förderrechner Wärmepumpe (BEG / KfW 458)
Ihr Fördersatz, der Zuschuss in Euro und Ihr Eigenanteil – nach den Regeln ab 21.07.2026.
Ihre Förderung
So setzt sich die Wärmepumpenförderung zusammen
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), Programm KfW 458, bezuschusst den Heizungstausch. Seit dem 21.07.2026 gelten neue Sätze:
- Grundförderung 30 % für jede förderfähige Wärmepumpe, auch bei Vermietung.
- Klimageschwindigkeitsbonus 16 %, wenn Sie selbst im Haus wohnen und eine Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- oder mindestens 20 Jahre alte Gasheizung ersetzen. Der Bonus sinkt ab Februar 2027 alle sechs Monate um 4 Punkte. Wer früh beantragt, bekommt mehr.
- Einkommensbonus für Selbstnutzer: 40 % bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 € zu versteuerndem Haushaltseinkommen. Mit mindestens einem minderjährigen Kind werden 10.000 € vom Einkommen abgezogen (Familienzuschlag).
- Höchstsatz: in der Regel 70 %, in den untersten Einkommensstufen bis 80 %.
- Förderfähige Kosten: 28.000 € für die erste Wohneinheit, weitere Einheiten erhöhen den Betrag.
Der Antrag muss vor Vertragsschluss bei der KfW gestellt werden. ENOPTIX bereitet mit einem Energieberater alle Unterlagen vor und stimmt den Zeitplan so ab, dass keine Frist verpasst wird.
Häufige Fragen
Bekomme ich die Förderung auch als Vermieter?
Ja, die Grundförderung von 30 % gilt auch für vermietete Gebäude. Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus gibt es nur für selbst genutztes Wohneigentum.
Muss der Antrag vor dem Auftrag gestellt werden?
Ja. Der Förderantrag muss vor Abschluss des Liefer- oder Leistungsvertrags bei der KfW eingehen. Zulässig ist ein Vertrag mit aufschiebender Bedingung, der erst mit der Förderzusage wirksam wird. So arbeitet auch ENOPTIX.
Was passiert mit der Finanzierungsrate, wenn der Zuschuss ausgezahlt wird?
Die Rate bleibt gleich, die Laufzeit verkürzt sich. Eine Senkung der Rate ist nur auf Antrag bei der Bank möglich und kostet eine Neuberechnung. Verbraucherzentralen empfehlen die Laufzeitverkürzung.
Sinkt die Förderung weiter?
Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt ab 01.02.2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte. Wer den Heizungstausch plant, sollte den Antrag deshalb nicht aufschieben.
Lieber gleich rechnen lassen?
In der kostenlosen Erstanalyse prüfen wir Dach, Verbrauch und Heizung – und zeigen Ihnen den Vergleich Ist ↔ Dann.
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