
Allgemeine Geschäftsbedingungen
ENOTPIX UG i.G., Am Kastenborn 6, 31171 Nordstemmen
Stand: 12.04.2026
- Geltungsbereich: Diese AGB gelten für sämtliche Angebote, Lieferungen, Beratungs-, Vermittlungs- und Dienstleistungen der ENOTPIX UG i.G. in der Energiebranche gegenüber Unternehmern und Verbrauchern, soweit keine individualvertragliche Regelung Vorrang hat.
- Leistungsumfang: Gegenstand der Leistungen können insbesondere Energieberatung, Vermittlung von Energieverträgen, Photovoltaik-, Speicher-, Ladeinfrastruktur-, Wärmepumpen- und sonstige energienahe Leistungen sein; maßgeblich sind jeweils Angebot, Auftragsbestätigung oder Einzelvertrag.
- Vertragsschluss: Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind; ein Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung, Annahme des Angebots oder Beginn der Ausführung zustande.
- Mitwirkung des Kunden: Der Kunde stellt alle erforderlichen Unterlagen, Verbrauchsdaten, Objektinformationen, technischen Angaben, Zugänge und Freigaben vollständig und rechtzeitig bereit; Verzögerungen oder Mehrkosten aus fehlender Mitwirkung trägt der Kunde.
- Preise und Fälligkeit: Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich Bruttopreise vereinbart sind; Rechnungen sind innerhalb von 7 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
- Abschläge und Vorauszahlungen: Die ENOTPIX UG i.G. ist berechtigt, bei Materialbestellungen, Projektleistungen oder Fremdleistungen angemessene Abschlags- oder Vorauszahlungen zu verlangen; bei ausbleibender Zahlung können Leistungen bis zum Zahlungseingang zurückgestellt werden.
- Leistungszeiten und Fristen: Angegebene Liefer- und Ausführungstermine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich als verbindlich bestätigt wurden; Verzögerungen durch Netzbetreiber, Hersteller, Großhandel, Behörden, Wetter, fehlende Kundenzuarbeit oder höhere Gewalt verlängern Fristen angemessen.
- Fremdleistungen / Vermittlung: Soweit die ENOTPIX UG i.G. Leistungen Dritter lediglich vermittelt oder koordiniert, kommen Verträge über diese Leistungen ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Drittanbieter zustande, sofern nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
- Abnahme: Bei projekt- oder werkbezogenen Leistungen hat der Kunde die Leistung unverzüglich nach Fertigstellungsmitteilung zu prüfen und wesentliche Mängel binnen 7 Kalendertagen schriftlich anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung, soweit gesetzlich zulässig, als abgenommen, spätestens jedoch mit Inbetriebnahme oder produktiver Nutzung.
- Gewährleistung und Erfolg: Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte; Beratungs-, Wirtschaftlichkeits- und Ertragsberechnungen stellen Prognosen auf Basis bekannter Daten dar und garantieren keinen bestimmten wirtschaftlichen, technischen oder regulatorischen Erfolg, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert wurde.
- Haftung: Die ENOTPIX UG i.G. haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit; bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im Übrigen ist die Haftung gesetzlich zulässig ausgeschlossen.
- Zahlungsverzug: Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen und gesetzlichen Ansprüche auf Ersatz weiterer Verzugsschäden; zusätzlich kann die ENOTPIX UG i.G. offene Folgearbeiten, Lieferungen oder Freischaltungen bis zur vollständigen Zahlung aussetzen.
- Unterlagen und Nutzungsrechte: Angebote, Konzepte, Berechnungen, Präsentationen, Wirtschaftlichkeitsanalysen und sonstige Unterlagen bleiben geistiges Eigentum der ENOTPIX UG i.G. und dürfen ohne schriftliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben oder außerhalb des Vertragszwecks genutzt werden.
- Datenschutz: Personenbezogene Daten werden ausschließlich nach Maßgabe der geltenden Datenschutzvorschriften und der gesonderten Datenschutzerklärung verarbeitet.
- Schlussbestimmungen: Es gilt deutsches Recht; gegenüber Kaufleuten ist – soweit gesetzlich zulässig – Gerichtsstand der Sitz der ENOTPIX UG i.G.; sollten einzelne Klauseln unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
